Empfohlene Voraussetzungen zum besseren Verständnis:
- Grundlagen zur Bibelauslegung:
- Typische Fehler bei problematischer Bibelauslegung:
Auge um Auge
Auge um Auge, Zahn um Zahn
– will meinen: Den Schaden den Du mir zugefügt hast füge ich Dir auch zu.
Einleitung
Wir wissen alle, dass dieser Teilsatz in der Bibel vorkommt und haben ihn schon öfter gehört oder verwendet. Allerdings wird er meistens aus dem Zusammenhang gerissen und dabei in seinem ursprünglichen Sinn entstellt. Vollständig und im Zusammenhang lautet es in 2Mo 21:
…
Parallelstellen
Abschnitt: -
- Kap. 20,13; 1Mo 9,5.6; 4Mo 35,30; Mt 5,21;
- 4Mo 35,6-15; 5Mo 19,1-10; Jos 20,1-9;
- 5Mo 19,11-13; 1Kö 2,28-34; 2Kö 11,15; Sprüche 28,17;
- 1Mo 37,28;
- 5Mo 24,7;
- 3Mo 20,9; 5Mo 21,18.21; Sprüche 20,20; Mt 15,4;
- 5Mo 16,18;
- 3Mo 24,19.20; 5Mo 19,21; Mt 5,38; 7,2;
- 1Mo 9,5;
- Mt 26,15;
2Mo 21
12; Wer einen Menschen (so) schlägt, dass er stirbt, muss getötet werdena.
13; Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern Gott hat es seiner Hand widerfahren lassen, dann werde ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen sollb.
14; Doch wenn jemand an seinem Nächsten vermessen handelt, indem er ihn hinterlistig umbringt - von meinem Altar sollst du ihn wegnehmen, damit er stirbtc.
15; Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, muss getötet werden.
16; Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauftD, sei es, dass er in seiner GewaltA gefunden wird, (der) muss getötet werdene.
17 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, muss getötet werdenf.
18; Wenn Männer (miteinander) streiten und einer den andern mit einem Stein oder mit einer HackeB schlägt, so dass er (zwar) nicht stirbt, aber bettlägerig wird:
19; falls er aufsteht und draußen an seinem Stab umhergeht, soll der Schläger straffrei bleiben. Nur muss er ihn für (die Zeit) seines daheimsitzensC entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.
20; Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock schlägt, so dass er ihm unter der Hand stirbt, muss er gerächt werden.
21; nur falls er einen Tag oder zwei Tage (am Leben) bleibt, soll er nicht gerächt werden, denn er ist sein Geld.
22; Wenn Männer sich raufen und (dabei) eine schwangere Frau stoßen, so dass ihr die Leibesfrucht abgeht, aber kein (weiterer) Schaden entsteht, so muss dem SchuldigenD eine Geldbuße auferlegt werden, je nachdem(, wieviel) ihm der (Ehe)herr der Frau auferlegt, und er soll nach dem Ermessen von SchiedsrichternE gebeng.
23; Falls aber ein (weiterer) Schaden entsteht, so sollst du geben Leben um Leben, 24;Auge um Auge, Zahn um Zahn
, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25; Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Striemeh.
26; Wenn jemand in das Auge seines Sklaven oder in das Auge seiner Sklavin schlägt und es zerstört, soll er ihn (zur Entschädigung) für sein Auge als Freien entlassen.
27 Auch falls er den Zahn seines Sklaven oder den Zahn seiner Sklavin ausschlägt, soll er ihn (zur Entschädigung) für seinen Zahn als Freien entlassen.
28; Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau stößt, so dass sie sterbenF, dann muss das Rind gesteinigt werdeni, und sein Fleisch darf nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Rindes soll straffrei bleiben.
29; Falls jedoch das Rind schon vorherG stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, hat es aber nicht verwahrt: falls es (dann) einen Mann oder eine Frau tötet, soll das Rind gesteinigt und auch sein Besitzer getötet werden.
30; Falls ihm aber ein SühngeldH auferlegt wird, so soll er als Lösegeld für sein Leben alles geben, was ihm auferlegt wird.
31; (Auch) falls es einen Sohn oder eine Tochter stößt, soll mit ihm nach dieser Rechtsordnung verfahren werden.
32; Falls das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin stößt, soll sein BesitzerI ihrem Herrn dreißig Schekel Silber gebenj, das Rind aber soll gesteinigt werden.
sprachliche Erläuterungen
- w. Hand
- o. Faust; o. Erdklumpen
- o. für sein Untätigsein o. Versäumnis
- w. ihm
- w. Durch Schiedsrichter
- w. so dass er stirbt
- w. seit gestern und vorgestern
- o. Lösegeld
- w. er
Kommentar
Wer hier auch nur den Satz aus Vers 24 vollständig liest, der bemerkt schnell, dass es sich dabei um die Anweisung an einen Schieds-Richter handelt, der den Schadensausgleich bemessen soll. Auch der ganze Abschnitt spricht von anderen Vergehen oder Rechtsfällen. Von Mord bzw. Totschlag bis zu Unfällen mit Tieren. In allen Fällen geht es dabei um Ausgleich oder Strafe des Schuldigen, die ein Richter zu bemessen hat. Niemals um Selbstjustiz oder gar Rache. Es handelt sich hier mindestens um einen Ort-Kontext-Fehler, möglicherweise sogar um einen Text-Gattungs-Fehler.